§ 1313a ABGB
E 11.5.2010, 4 Ob 36/10p (RS0126130)
Das Fehlverhalten eines Krankenpflegers, der eine behandlungsbedürftige Person ohne Befassung eines Arztes abweist, ist der Krankenanstalt anzurechnen.
§ 1313a ABGB
E 11.5.2010, 4 Ob 36/10p (RS0126130)
Das Fehlverhalten eines Krankenpflegers, der eine behandlungsbedürftige Person ohne Befassung eines Arztes abweist, ist der Krankenanstalt anzurechnen.