§ 275 Abs 1 ABGB, § 275 Abs 3 ABGB, § 277 ABGB
E 20.4.2010, 4 Ob 26/10t (RS0126124)
Der Sachwalter muss neben der ihn bei Antritt seines Amtes treffenden Erforschungspflicht regelmäßig prüfen, ob aufgrund veränderter Umstände neue Ansprüche des Betroffenen entstanden sind, die er sodann zu dessen Wohle geltend zu machen hat. In welchen Zeitabständen diese Prüfung zu erfolgen hat, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.