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Entscheidungen in Übersicht EÜ134 (RZ 2010, 212)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2010, 212 Heft 9 v. 1.9.2010

Pkt 3.1. Direktverrechnungsvereinbarung, § 178c VersVG

E 21.4.2010, 7 Ob 30/10b (RS0125797)

Die Kostenübernahmeerklärung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung des Versicherers, in der er erklärt, die Kosten für eine bestimmte stationäre Heilbehandlung zu übernehmen. Sie ist nicht mit der Kostendeckungszusage nach § 178c VersVG ident.

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