§ 1336 ABGB, § 11 Abs 3 AÜG
E 15.12.2009, 9 ObA 80/09v (RS0125746)
Es muss zwischen der nach § 11 Abs 3 AÜG vorzunehmenden Prüfung der Zulässigkeit einer Vereinbarung, die eine Konventionalstrafe vorsieht, und der Überprüfung der Konventionalstrafe auf ihre Billigkeit im Sinne des § 1336 ABGB unterschieden werden. Nur wenn die Vereinbarung nach