§§ 1293, 1295 ABGB:
Frustrierte Reisekosten und zur Schadensminderung aufgewendete Stornogebühren sind auch bei Personenschäden zu ersetzen.
OGH 17.2.2010, 2 Ob 113/09w (OLG Innsbruck 2 R 19/09z
§§ 1293, 1295 ABGB:
Frustrierte Reisekosten und zur Schadensminderung aufgewendete Stornogebühren sind auch bei Personenschäden zu ersetzen.
OGH 17.2.2010, 2 Ob 113/09w (OLG Innsbruck 2 R 19/09z