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Strafsachen § 124 StGB (RZ 2010/13)

EntscheidungenStrafsachenBearbeitet von SenPräs i.R. Dr. Rudolf KießwetterRZ 2010/13RZ 2010, 119 Heft 5 v. 1.5.2010

§ 124 StGB:

Der Begriff "Ausland" ist nicht auf den Bereich außerhalb der EU ("Drittstaaten") beschränkt, sondern bezeichnet jeden Ort, der nicht Inland i.S. § 62 StGB ist, also nicht zum Bundesgebiet gehört.

OGH 8.9.2009, 11 Os 74/09f, 75/09b

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