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Entscheidungen in Übersicht EÜ38 (RZ 2010, 69)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2010, 69 Heft 3 v. 1.3.2010

§ 140 ABGB, § 21c GehG idF Dienstrechts-Novelle 2004

Bei einem im Ausland in Verwendung stehenden unterhaltspflichtigen Beamten, der im Inland keinen Wohnsitz unterhält, ist jedenfalls der einer angemessenen Wohnversorgung im Inland entsprechende Anteil des Wohnkostenzuschusses gemäß § 21c GehG in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen.

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