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Entscheidungen in Übersicht EÜ25 (RZ 2010, 42)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2010, 42 Heft 2 v. 1.2.2010

Art 5 Nr 1 lit a Verordnung (EG)Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-- Verordnung (EuGVVO)

Auch unter Berücksichtigung der RL 2000/35/EG liegt der gesetzliche Erfüllungsort einer Geldschuld nach § 905 ABGB weiterhin beim Schuldner; dies gilt auch für die Anwendung von Art 5 Nr 1 lit a EuGVVO.

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