§ 27 Abs 1 lit g WRG
Der Erlöschungstatbestand des § 27 Abs 1 lit g WRG ist verwirklicht, wenn ein wesentlicher Teil der Anlage, ohne den diese nicht betrieben werden kann, über einen mehr als dreijährigen Zeitraum seine Funktion nicht erfüllen kann.
E 8.9.2009, 1 Ob 136/09w (RS0125308)