§ 35 AußStrG 2005
§ 108 AußStrG 2005
Die Belehrung des Vaters iSd § 108 AußStrG und seine Erklärung, den persönlichen Verkehr mit seinem Kind abzulehnen, können auch vor dem Rechtshilfegericht erfolgen.
§ 35 AußStrG 2005
§ 108 AußStrG 2005
Die Belehrung des Vaters iSd § 108 AußStrG und seine Erklärung, den persönlichen Verkehr mit seinem Kind abzulehnen, können auch vor dem Rechtshilfegericht erfolgen.