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Entscheidungen in Übersicht EÜ296 (RZ 2009, 196)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2009, 196 Heft 9 v. 1.9.2009

§ 148 ABGB

§ 108 AußStrG 2005

Liegen die Voraussetzungen des § 108 AußStrG vor, so hat keine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Antrag und damit auch keine Prüfung des Kindeswohls im konkreten Fall zu erfolgen. Die eindeutige Gesetzeslage bietet keinen Anhaltspunkt für Ausnahmen, und zwar weder für die Festsetzung eines einmaligen Besuchskontakts noch für die Möglichkeit der zwangsweisen Durchsetzung eines Initialkontakts.

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