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Entscheidungen in Übersicht EÜ302 (RZ 2009, 196)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2009, 196 Heft 9 v. 1.9.2009

§ 9 Abs 4 AHG

Der im § 9 Abs 4 AHG enthaltene "typisierte" Tatbestand der "kollegialen Befangenheit" ist darauf zu reduzieren, dass Richter von der Verhandlung und Entscheidung ausgeschlossen sind, wenn sie im Zeitpunkt der Verhandlung bzw des Fällens der Entscheidung am selben Gericht tätig sind wie der oder die Richter, auf dessen oder deren Verhalten ein Amtshaftungsanspruch gestützt wird.

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