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Entscheidungen in Übersicht EÜ289 (RZ 2009, 195)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2009, 195 Heft 9 v. 1.9.2009

§ 88 AngG

Die Verlängerung der Entgeltfortzahlungsfrist iSd § 8 Abs 1 Satz 2 AngG bei Dienstverhinderungen oder Arbeitsunfällen um höchstens zwei Wochen wirkt sich, wenn sie nicht voll ausgeschöpft wurde, nicht auf nachfolgende nicht privilegierte Krankenstände aus.

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