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Entscheidungen in Übersicht EÜ288 (RZ 2009, 195)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2009, 195 Heft 9 v. 1.9.2009

§ 1 AHG

§ 9 Abs 5 AHG

Für Klagen gegen juristische Personen des Privatrechts, die für hoheitliches Handeln in Pflicht genommen oder beliehen wurden, ist - ebenso wie für Klagen gegen physische Personen als Organe - gemäß § 9 Abs 5 AHG der Rechtsweg unzulässig (Abgehen von bisheriger Rechtsprechung!).

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