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Entscheidungen in Übersicht EÜ264 (RZ 2009, 169)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2009, 169 Heft 7 und 8 v. 1.7.2009

§ 364 Abs 2 ABGB

§ 364a ABGB

Immissionen, die auf Änderungen einer "behördlich genehmigten Anlage" im Sinn von § 364a ABGB - welche von der Verwaltungsbehörde im Rahmen eines "vereinfachten Verfahrens" gemäß § 359b GewO (lediglich) "zur Kenntnis genommen" wurden - zurückzuführen sind, wahren dem hievon betroffenen Nachbarn die Möglichkeit des Unterlassungsanspruchs gemäß § 364 Abs 2 ABGB, zumal in Bezug auf diese Änderungen keine "behördlich genehmigte Anlage" im Sinn von § 364a ABGB gegeben ist.

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