§ 104 Abs 1 JN
Haben die Parteien im Text ihres Vertrags auf ein Angebot Bezug genommen, das seinerseits ausdrücklich auf die eine Gerichtsstandsklausel enthaltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen hatte, und sind mit dem Angebot, auf das Bezug genommen worden ist, die die Gerichtsstandsklausel enthaltenden Allgemeinen