vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ257 (RZ 2009, 169)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2009, 169 Heft 7 und 8 v. 1.7.2009

§ 10 MuttSchG

§ 15 Abs 4 MuttSchG

Der gesetzliche Kündigungsschutz endet im Fall einer Karenz zum in § 15 Abs 4 MuttSchG genannten Zeitpunkt und gilt nicht während einer - wenn auch im Anschluss an die gesetzliche Karenz - vereinbarten Karenzierung außerhalb der gesetzlichen Karenz.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!