Art 6 Abs 3 MRK
§ 52 StPO
Das Grundrecht eines Angeklagten, über ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung seiner Verteidigung zu verfügen (Art 6 Abs 3 lit b MRK), inkludiert zwar als Vorbereitungsbasis das Recht auf Akteneinsicht oder Anfertigung von Aktenkopien, nicht aber einen Anspruch auf unentgeltliche Bereitstellung von Aktenkopien. Auch Art 6 Abs 3 lit c MRK garantiert nicht die Übermittlung von kostenlosen Aktenkopien.