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Entscheidungen in Übersicht EÜ254 (RZ 2009, 168)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2009, 168 Heft 7 und 8 v. 1.7.2009

§ 35 Abs 4 PSG

Fasst der Stiftungsvorstand einen Auflösungsbeschluss, obwohl ein Auflösungsgrund nicht vorliegt, und stellt der Stifter einen Antrag auf dessen Aufhebung gemäß § 35 Abs 4 PSG, bleibt die Privatstiftung infolge antragstattgebender Entscheidung des Außerstreitgerichts bestehen, die Rechtsfolgen des § 36 Abs 3 und 4 PSG treten nicht ein und dem Stifter fällt verbleibendes Stiftungsvermögen nicht zu.

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