§ 35 Abs 4 PSG
§ 40 PSG
Zu den im Verfahren außer Streitsachen zu erledigenden Sachen gehört auch ein Antrag auf Aufhebung eines Auflösungsbeschlusses nach § 35 Abs 4 PSG.
§ 35 Abs 4 PSG
§ 40 PSG
Zu den im Verfahren außer Streitsachen zu erledigenden Sachen gehört auch ein Antrag auf Aufhebung eines Auflösungsbeschlusses nach § 35 Abs 4 PSG.