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Entscheidungen in Übersicht EÜ263 (RZ 2009, 169)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2009, 169 Heft 7 und 8 v. 1.7.2009

§ 120 AußStrG 2005

§ 127 AußStrG 2005

Der gemäß § 120 AußStrG bestellte einstweilige Sachwalter hat keine Rechtsmittelbefugnis im Bestellungsverfahren im Interesse des Betroffenen. Er kann seine Bestellung nur anfechten, sofern in seine eigene Rechtsspähre eingegriffen wird.

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