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Entscheidungen in Übersicht EÜ248 (RZ 2009, 142)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2009, 142 Heft 6 v. 1.6.2009

§ 12a Abs 3 MRG

§ 1311 ABGB

Die Anzeigepflicht des § 12a Abs 3 MRG ist ein Schutzgesetz zugunsten des Vermieters. Zur Anzeige verpflichtet sind die vertretungsbefugten Organe einer Mieterin persönlich; sie persönlich werden bei schuldhafter Pflichtverletzung dem Vermieter schadenersatzpflichtig, insoweit dieser im Rahmen seines Ersatzanspruchs gegen die GmbH nicht voll befriedigt werden kann.

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