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Entscheidungen in Übersicht EÜ249 (RZ 2009, 142)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2009, 142 Heft 6 v. 1.6.2009

§ 4 Abs 3 KMG

§ 2 UWG

Eine Werbung für Anlageprodukte kann auch dann irreführend sein, wenn sie nicht im logischen Widerspruch zum Kapitalmarktprospekt steht. Die Irreführungseignung ist dabei nach allgemeinem Lauterkeitsrecht zu prüfen; ein formaler Hinweis auf den Prospekt genügt nicht, um eine sonst bestehende Irreführungseignung zu beseitigen. Umgekehrt muss nicht jeder Risikohinweis des Prospekts in eine Werbung aufgenommen werden; ob dies erforderlich ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

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