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Entscheidungen in Übersicht EÜ245 (RZ 2009, 141)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2009, 141 Heft 6 v. 1.6.2009

§ 3 Abs 5 Z 3 GesAusG

§ 3 Abs 5 Z 4 GesAusG

Die in § 3 Abs 5 GesAusG vorgesehenen Unterlagen haben den Zweck, nähere Aufschlüsse über die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung zu gewähren. Für die in § 3 Abs 5 Z 3 GesAusG genannten Gutachten ist dies im Gesetz sogar ausdrücklich erwähnt. Gleiches ist auch für die in § 3 Abs 5 Z 4 GesAusG angeführten Jah-

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