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Entscheidungen in Übersicht EÜ236 (RZ 2009, 141)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2009, 141 Heft 6 v. 1.6.2009

§ 1431 ABGB

§ 1478 ABGB

Für die bereicherungsrechtliche Rückforderung von Stranded Costs-Beiträgen (§ 69 ElWOG) gilt die allgemeine, lange Verjährungszeit von 30 Jahren (§ 1478 ABGB).

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