GesAusG allg
Art 15 EG-RL 2004/25/EG Übernahmerichtlinie 32004L0025
Mit dem Bundesgesetz über den Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern (Gesellschafter-Ausschlussgesetz - GesAusG) setzte der österreichische Gesetzgeber Art 15 der EU-Übernahmerichtlinie um, ging jedoch insoweit über die Erfordernisse der Richtlinie hinaus, als er den Gesellschafterausschluss nicht nur bei börsenotierten Gesellschaften vorgesehen hat, sondern auch bei nicht börsenotierten Aktiengesellschaften und bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung.