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Entscheidungen in Übersicht EÜ224 (RZ 2009, 140)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2009, 140 Heft 6 v. 1.6.2009

§ 879 ABGB

§ 14 ZPO

Sind mehr als zwei Personen am (angeblich) wucherischen Geschäft beteiligt und soll ein Leistungsbegehren nicht gegen alle anderen Beteiligten gerichtet werden, muss - jedenfalls bei Unteilbarkeit des Schuldverhältnisses - ein Gestaltungsbegehren auf Feststellung der Nichtigkeit des Geschäfts wegen Wuchers erhoben werden, das sich auch gegen alle übrigen Beteiligten richtet.

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