§ 154 Abs 3 ABGB
§ 275 Abs 3 ABGB
Eine Klage auf Erhöhung des Pflegegelds gehört zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb und bedarf daher nicht der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung.
§ 154 Abs 3 ABGB
§ 275 Abs 3 ABGB
Eine Klage auf Erhöhung des Pflegegelds gehört zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb und bedarf daher nicht der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung.