§§ 63, 464 Abs 3, 505 Abs 2 ZPO:
Wurde bereits über den Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe positiv entschieden und der Partei für das weitere Verfahren ein RA beigegeben, ist ein dennoch gestellter neuerlicher Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe zurückzuweisen; er verlängert die Rechtsmittelfrist nicht.