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Strafsachen § 133a StVG (RZ 2009/10)

EntscheidungenStrafsachenBearbeitet von Sen Präs i.R. Dr. Rudolf KießwetterRZ 2009/10RZ 2009, 94 Heft 4 v. 1.4.2009

§ 133a StVG:

§ 133a StVG ist kein Unterfall der bedingten Entlassung, sondern ein Rechtsinstitut sui generis. Die Verweigerung der Maßnahme nach § 133a StVG aus rein spezialpräventiven Erwägungen findet im Gesetz keine Deckung.

OGH 2.10.2008, 12 Os 131/08v

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