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Entscheidungen in Übersicht EÜ201 (RZ 2009, 93)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2009, 93 Heft 4 v. 1.4.2009

§ 520 ABGB

§ 1118 ABGB

Der verbücherte Fruchtgenussvertrag zwischen einem Liegenschaftseigentümer und einem Verein, der seinen Mitgliedern nach dem Timesharing-Modell langfristig gesicherte Ferienwohnrechte verschafft, kann bei erheblicher Pflichtverletzung von demjenigen, der dafür nicht allein oder überwiegend verantwortlich ist, vorzeitig analog zu § 1118 ABGB aufgelöst werden. Allerdings sind die Grundsätze des § 520 ABGB anzuwenden, sodass der Fruchtnießer im Falle der Rückstellung der Sache an den Eigentümer wegen pflichtwidrigen Verhaltens des Fruchtnießers Anspruch auf "billige Abfindung" hat.

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