§ 1042 ABGB
§ 1480 ABGB
Der Scheinvater kann innerhalb der mit Rechtskraft der seine Vaterschaft beseitigenden Statusentscheidung beginnenden Verjährungsfrist seinen gesamten Unterhaltsaufwand ohne Beschränkung der Dauer der erbrachten Leistungen vom tatsächlichen Vater nach § 1042 ABGB zurückverlangen.