§ 198 Abs 3 Z 3 ASVG
§ 332 ASVG
Dienstgeberzuschüsse, mit denen das Ziel erreicht wird, den Arbeitsplatz des Dienstnehmers trotz der Einschränkung seiner physischen Leistungsfähigkeit zu erhalten und dadurch einen Verdienstentgang zu verhindern, sind als Maßnahme der beruflichen Rehabilitation sachlich kongruent zum Anspruch auf Verdienstentgang. Im Hinblick auf den Anspruch des sozialversicherten Dienstnehmers auf gesetzmäßige Ermessensübung ist auch die Identität zwischen dem nach Sozialversicherungsrecht Anspruchsberechtigten und dem Schadenersatzgläubiger (Verdienstentgang) gegeben und damit auch die persönliche Kongruenz zu bejahen.