§ 140 ABGB
Bei der Ermittlung der Unterhaltsbemessungsgrundlage eines selbständig erwerbstätigen Unterhaltsschuldners ist bei der Bewertung der Verwendung eines Unternehmens-PKWs auch für private Zwecke die allenfalls in Betracht kommende "Luxustangente" im Sinn von § 20 Abs 1 Z 2 lit b EStG bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage (im Sinn einer "Privatentnahme") zu berücksichtigen.