§ 5 StGB
§ 7 Abs 1 StGB
Eine unwesentliche Abweichung des tatsächlichen Kausalverlaufs vom vorgestellten schließt den Vorsatz nicht aus. Eine Abweichung ist unwesentlich, wenn der Erfolg im Risikozusammenhang mit der Tathandlung steht.
§ 5 StGB
§ 7 Abs 1 StGB
Eine unwesentliche Abweichung des tatsächlichen Kausalverlaufs vom vorgestellten schließt den Vorsatz nicht aus. Eine Abweichung ist unwesentlich, wenn der Erfolg im Risikozusammenhang mit der Tathandlung steht.