§ 3 AÜG
Bei der Subüberlassung von Arbeitskräften tragen sowohl der Überlasser als auch der Erstbeschäftiger alle Arbeitgeberpflichten, der Erstbeschäftiger ist auch als Beschäftiger anzusehen.
E 9.7.2008, 9 ObA 91/07h (RS0123952)
§ 3 AÜG
Bei der Subüberlassung von Arbeitskräften tragen sowohl der Überlasser als auch der Erstbeschäftiger alle Arbeitgeberpflichten, der Erstbeschäftiger ist auch als Beschäftiger anzusehen.
E 9.7.2008, 9 ObA 91/07h (RS0123952)