§ 247 UGB
Der Konsolidierungskreis erfasst neben dem Mutterunternehmen grundsätzlich sämtliche Tochterunternehmen weltweit. Die Aussagefähigkeit des Konzernabschlusses hängt entscheidend von der Beibehaltung des einmal festgelegten Konsolidierungskreises ab, weshalb nach herrschender Auffassung auch bei dessen Abgrenzung der Grundsatz der Stetigkeit zu beachten ist.