§§ 274 Abs 2
279 ABGB idF SWRÄG 2006:
Der OGH hegt keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der §§ 274 Abs 2 und 279 ABGB. Den örtlich zuständigen Sachwalterverein trifft zwar keine Verpflichtung, eine Sachwalterschaft zu übernehmen, das Gericht darf aber, ohne mit ihm Kontakt aufgenommen zu haben, seine Ablehnung nicht vorwegnehmen.