Art 34 Nr 2 Verordnung (EG)Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO)
Nach den aufzustellenden autonomen Mindeststandards sollen "rein formale" Zustellfehler nicht mehr ausreichen, um die Anerkennung zu verhindern. Sind Zustellfehler unterlaufen, ist zu fragen, ob sie so gravierend waren, dass die Verteidigungsmöglichkeiten unzulässig beschränkt wurden. Bei jedenfalls bloß "nebensächlichen" Zu-