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Entscheidungen in Übersicht EÜ1 (RZ 2009, 13)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2009, 13 Heft 1 v. 1.1.2009

§ 73 Abs 2 ZPO

§ 464 Abs 3 ZPO

Eine Fristunterbrechung gemäß § 73 Abs 2 bzw § 464 Abs 3 ZPO tritt bei einem unzulässigen - anders als bei einem unberechtigten - Verfahrenshilfeantrag nicht ein. Dass die Frist wegen der Unzulässigkeit des Verfahrenshilfeantrags nicht unterbrochen wurde, ist im Rechtsmittelverfahren ohne Rücksicht darauf aufzugreifen, dass der Antrag (zu Unrecht) als zulässig behandelt wurde.

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