§§ 120, 127 AußStrG:
Der einstweilige Sachwalter kann seine Bestellung nur anfechten, wenn in seine eigene Rechtssphäre eingegriffen wird. Ein Rekursrecht im Interesse des Betroffenen steht ihm nicht zu.
OGH 28.1.2009, 1 Ob 256/08s (LG Wels 21 R 356/07p; BG Wels 17 P 125/03s)