§ 278 Abs 3 StGB
Für die Strafbarkeit des zweiten und dritten Falls des § 278 Abs 3 StGB fordert das Gesetz in subjektiver Hinsicht Wissentlichkeit hinsichtlich der organisationsbezogenen oder deliktsbezogenen Förderung (§ 278 Abs 3 zweiter und dritter Fall StGB).