§ 285 Abs 1 StPO
Für den Beginn der Frist zur Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde sieht das Gesetz nicht mehr als die Urteilszustellung vor, auf die von § 271 Abs 6 StPO verlangte Zustellung des Hauptverhandlungsprotokolls kommt es nicht an (11 Os 19/09t, 20/09i, 21/09m).