§ 1325 ABGB:
Wurde eine Schmerztherapie vorgenommen, sind bei der Bemessung des Schmerzengelds die tatsächlichen und nicht jene Schmerzperioden zugrunde zu legen, die sich ohne schmerzstillende Mittel ergeben hätten.
OGH 26.2.2009, 1 Ob 5/09f (OLG Wien 11 R 150/08x; LGZ Wien 22 Cg 93/07v)