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Zivilsachen §§ 62, 67 AußStrG; § 528 Abs 2 ZPO (RZ 2009/24)

EntscheidungenZivilsachenBearbeitet von Vize Präs i.R. Dr. Kurt HofmannRZ 2009/24RZ 2009, 222 Heft 10 v. 1.10.2009

§§ 62, 67 AußStrG

§ 528 Abs 2 ZPO:

Weist das Gericht zweiter Instanz als Durchlaufgericht ein an den OGH gerichtetetes RM zurück, ist dieser Beschluss auch dann anfechtbar, wenn in der Sache der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig wäre.

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