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Fortbildung ist kein Luxus

EditorialWerner ZinklRZ 2009, 201 Heft 10 v. 1.10.2009

Es ist noch gar nicht so lange her, dass einer langjährigen Forderung der richterlichen Standesvertretung nach einer Verankerung der Fortbildungsverpflichtung im Dienstrecht entsprochen wurde. Daneben kam es auch zu einer gesetzlichen Festschreibung der sozialen Fähigkeiten als richterliches Eignungskriterium.

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