§§ 175 ff StPO
Art 5 MRK:
Es ist zulässig, bereits mit der Ausstellung eines Haftbefehles die polizeiliche Vernehmung der festzunehmenden Person und auch die Durchführung zusätzlicher Erhebungen anzuordnen, die geeignet sind, die Entscheidungsgrundlage für die Prüfung der Haftfrage zu verbreitern.