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Entscheidungen in Übersicht EÜ262 (RZ 2008, 209)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2008, 209

Art 39 Abs 2 UN-Kaufrechtsübk

Die Zweijahres-Frist des Art 39 Abs 2 UN-Kaufrecht gilt als Maximalfrist auch für verborgene Mängel.

E 19.12.2007, 9 Ob 75/07f (RS0122995)

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