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Entscheidungen in Übersicht EÜ265 (RZ 2008, 209)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2008, 209

§ 530 Abs 1 Z 5 ZPO

Die rechtskräftige Aufhebung eines präjudiziellen Zivilurteils und Fortsetzung dieses Verfahrens bildet in analoger Anwendung des § 530 Abs 1 Z 5 ZPO einen Wiederaufnahmsklagegrund für das von dieser präjudiziellen Vorentscheidung abhängige Verfahren. Dabei genügt es, wenn das präjudizielle Vorverfahren rechtskräftig wiederaufgenommen, aber noch nicht rechtskräftig abgeschlossen wurde.

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