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Entscheidungen in Übersicht EÜ216 (RZ 2008, 189)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2008, 189 Heft 7 und 8 v. 1.7.2008

§ 364 StPO

Der Rechtsanwalt darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass der einem Kanzleiangestellten (oder einem bereits geprüften Rechtsanwaltsanwärter) für einen bestimmten Tag angeordnete, bloß manipulative Vorgang der Postaufgabe eines Schriftstückes tatsächlich erfolgt. Einer weiteren Kontrolle bedarf es nicht.

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